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AutorenbildAndrea Welisch

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wo bleibt der frische Wind?

Aktualisiert: 19. Okt. 2022

Es waren vor allem die Mitglieder der damaligen Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, die ehemals zu mehr Inklusion ermahnten. Recht vielversprechend war dann auch die Verabschiedung des Gesetzes mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“. Das Gesetz sollte die Barrierefreiheit in weite Teile des öffentlichen Lebens bringen.

Das Gesetz wurde von der damaligen Bundesregierung als Meilenstein der Barrierefreiheit gelobt. Obwohl es eigentlich nur eine Abbildung verbindlicher EU-Richtlinien von 2019 ist, die so oder so umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung erfolgte aber nur zögerlich. Zu wenig, zu spät, zu langsam, waren die hauptsächlichen Kritikpunkte, welche im Wesentlichen ungehört verklangen. Nun, da die ehemaligen Mahner Teil der neuen Bundesregierung sind, war die Hoffnung für viele Betroffene groß, dass jetzt schnell etwas passieren würde. Zum Beispiel eine flinke Aufnahme der Umsetzungs- oder gar Weiterentwicklungsarbeit hinsichtlich des Gesetzes. Oder auch eine Nachbesserung oder gar Erweiterung der Anforderungen an Barrierefreiheit, um vielleicht nicht nur den "EU-Ziel erreicht"-Status zu erlangen, sondern tatsächlich einmal lobenswerter Klassenprimus in Sachen Inklusion zu sein. Was bisher tatsächlich getan wurde: es wurden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erarbeitet. Bisher gibt es zu diesem Vorhaben aber keinen zeitlichen Fahrplan. Wir dürfen also gespannt sein, wann und wie das Gesetz ab 2025 Stück für Stück seine Wirkung entfalten wird.


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